AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), gültig ab 1. Juni 2025

A Allgemein

1. Anwendungsbereich und Geltung

  • 1.1 Die vorliegenden AGB regeln sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der SEVECON AG (nachfolgend «SEVECON») gegenüber ihren Kunden. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SEVECON ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
  • 1.2 Der Kunde anerkennt mit der Annahme der Offerte bzw. mit dem Abschluss eines Vertrags die Verbindlichkeit der AGB. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und SEVECON kann schriftlich, über Internet, E‑Mail, telefonisch oder in Ausnahmefällen mündlich abgeschlossen werden.
  • 1.3 Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die AGB auch für Nach- und Folgeaufträge.

2. Offerten

Der Zeitraum, innert dem SEVECON an eine Offerte gebunden ist, wird in dieser angegeben. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Bindungsfrist 90 Tage.

3. Art und Umfang der Leistungen

  • 3.1 Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen, insbesondere deren Art und Umfang, sind im Vertrag abschliessend enthalten.
  • 3.2 Nachträgliche Kundenwünsche oder unvorhersehbare Umstände, die Mehraufwand verursachen, werden dem Kunden transparent offeriert und separat in Rechnung gestellt.
  • 3.3 Bei nicht vorhersehbarem Mehraufwand behält sich SEVECON das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
  • 3.4 SEVECON kann zur Erfüllung ihrer Leistungen Partner oder Dritte beiziehen.
  • 3.5 Für das Erbringen der Leistungen steht SEVECON das Substitutionsrecht zu, soweit es nicht durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben oder eingeschränkt wurde.

4. Termine

  • 4.1 Der Leistungstermin wird von den Parteien separat geregelt.
  • 4.2 SEVECON teilt dem Kunden den Erledigungstermin bzw. den Durchführungstermin mit. SEVECON unternimmt alles Zumutbare, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Falls Termine infolge Krankheit einer Person oder aus anderen wichtigen Gründen nicht eingehalten werden können, ist SEVECON bestrebt, schnellstmöglich einen Ersatz für die Person zu finden, bzw. die Ursache zu beheben.
  • 4.3 Hängt die Aufragsausführung von Produkten, Unterlagen, Genehmigungen etc. ab, die der Kunde beizubringen hat, so bleibt ein Termin nur verbindlich, wenn der Kunde diese innerhalb der von SEVECON angegebenen Frist eingereicht hat.
  • 4.4 Die Einhaltung der Termine setzt die Erfüllung der Vorauszahlungspflicht des Kunden voraus, falls diese vereinbart wurde.
  • 4.5 Bei nach Vertragsabschluss sich ergebendem Mehraufwand werden die vereinbarten Termine unverbindlich. SEVECON ist bemüht, dem Kunden schnellstmöglich neue Termine mitzuteilen.

5. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt SEVECON kostenlos und termingerecht alle für ihre Leistungen erforderlichen Daten, Informationen, Prüfmuster, technische sowie sonstige Einrichtungen sowie, falls notwendig, eine Begleitperson zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht des Kunden erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Ausführung des Auftrages durch SEVECON bekannt werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  • 6.1 Die vom Kunden zu bezahlende Preise und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der vertraglichen Abmachung.
  • 6.2 Ohne spezielle Vereinbarungen verstehen sich die Preise immer in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Kunden.
  • 6.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
  • 6.4 Online-Buchungen: Gesamtbetrag ist mit Abschluss des Buchungsvorgangs via Banküberweisung fällig.
  • 6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen, noch nicht erteilter Gutschriften oder nicht ausdrücklich anerkannter Gegenforderungen fällige Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.

7. Haftungsbestimmungen

  • 7.1 SEVECON gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung des Vertrages gemäss den anerkannten Regeln der Technik. SEVECON nimmt die Interessen der Kunden in allen Aspekten der Vertragsausführung wahr.
  • 7.2 SEVECON haftet im Rahmen der gesetzlichen Ordnung. Sie haftet jedoch nur für Schäden, welche durch sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Von der Haftung ausgeschlossen sind Vermögensschäden wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste sowie andere mittelbare Schäden.

8. Datenschutz

SEVECON verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung, Kundenpflege, Qualitätssicherung, Sicherheit sowie Abrechnung. Details sind in der Datenschutzerklärung auf sevecon.ch/datenschutz ersichtlich. Bei Leistungen mit Partnerfirmen dürfen hierfür erforderliche Daten weitergegeben werden.

9. Urheberrechte

Mit dem Erbringen der Leistung werden keine Urheber- oder gewerblichen Schutzrechte von SEVECON übertragen. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, stehen SEVECON die Rechte an und aus den vertragsspezifischen Arbeits- und Entwicklungsergebnissen einschliesslich etwaiger Erfindungen zu. Dies gilt auch für die Befugnis, Schutzrechte anzumelden.

10. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

  • 10.1 Der Vertrag tritt an dem im Vertrag genannten Datum in Kraft.
  • 10.2 Der Vertrag läuft, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem, bzw. bis zur Auftragserledigung, andernfalls auf unbestimmte Dauer. Läuft der Vertrag auf unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Monats, schriftlich gekündigt werden.
  • 10.3 Tritt der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer zurück, so schuldet er SEVECON das bis zum Ablauf der Vertragsdauer vereinbarte Entgelt.
  • 10.4 SEVECON kann den Vertrag nach schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos auflösen.

11. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen des Vertrages

  • 11.1 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • 11.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so bleiben die anderen Bestimmungen der AGB unberührt. Die Parteien werden diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

12. Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von SEVECON keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

13. Verbindliche Sprache

Diese AGB wurden in deutscher Sprache im Original erstellt. Rechtlich verbindlich ist einzig die deutsche Version.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von SEVECON in 8153 Rümlang/ZH.


B Inspektions- und Beratungsleistungen

15. Umfang und Ort der Leistungen

  • 15.1 Sämtliche zu prüfende Installationen oder Anlagen müssen ungehindert zugänglich sein. Der Kunde ermöglicht ein ungehindertes und kontinuierliches Arbeiten an der Anlage oder Installation.
  • 15.2 Der Kunde informiert SEVECON über besondere Gefahren der Anlage oder Installation und gewährleistet die Arbeitssicherheit.
  • 15.3 Inspektionen finden am Ort der Anlage oder Installation statt. Für übrige Tätigkeiten wie Berichtserstellung, Recherche, Analyse und Berechnungen kann SEVECON den Arbeitsort wählen.
  • 15.4 SEVECON verpflichtet sich der Aufgabe entsprechend ausgebildetes und erfahrenes Personal zur Verfügung zu stellen. Konkrete Auswahl und Anzahl der Mitarbeitenden steht SEVECON frei.
  • 15.5 Nicht bezogene Leistungen werden nicht zurückvergütet.
  • 15.6 Für Schäden, die aus den Schalthandlungen (z.B. Stromausschaltung) während der Inspektion eintreten, wird jede Haftung abgelehnt.
  • 15.7 Erfüllt die geprüfte Installation oder Anlage die gestellten Anforderungen ganz oder teilweise nicht, gilt der Auftrag trotzdem als abgeschlossen. Allfällige Nachinspektionen oder Zusatzleistungen infolge Änderung der Grundlagen (Normen, Verfahren, gesetzliche Grundlagen) werden separat offeriert/verrechnet.

16. Berichte, Zertifikate

  • 16.1 SEVECON erstellt Berichte und Zertifikate nach internen und branchenüblichen Standards und übermittelt sämtliche Dokumente in angemessener Form schriftlich oder elektronisch.
  • 16.2 Kundenspezifische Dokumentenformatierungen werden separat verrechnet.
  • 16.3 Berichte und Zertifikate mit zugehörigen Anlagen dürfen nur in vollem Umfang unter Angabe des Ausstellungsdatums veröffentlicht werden.

17 Beschwerden

Beschwerden und Einsprüche in Bezug auf eine Inspektionsleistung können in schriftlicher Form an die Inspektionsstelle der SEVECON übergeben werden. SEVECON bearbeitet die Beschwerde oder den Einspruch und benachrichtigt den Kunden über das Ergebnis.


C Kurse und Veranstaltungen

18. Anmeldungen

18.1 Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben; der Kursplatz ist erst nach vollständiger Zahlung garantiert.

19. Stornierung und Ersatzteilnehmer

  • 19.1 Kostenlose Stornierung bis 72 h vor Kursbeginn.
  • 19.2 Spätere Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt mit einer Rechenstellung des Gesamten Kursbetrages.
  • 19.3 Ersatzteilnehmer können jederzeit ohne Mehrkosten gestellt werden.

20. Durchführung & Absage

SEVECON darf Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl (mind. 10 Teilnehmer) oder aus wichtigen Gründen (z. B. Referentenausfall, höhere Gewalt) verschieben oder absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

21. Unterlagen & Urheberrecht

Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Weitergabe oder Vervielfältigung – auch auszugsweise – ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.


D Raumvermietung

24. Buchung, Übergabe & Rückgabe

Etwaige Mängel am Raum sind bei der Übergabe umgehend mitzuteilen. Der Raum ist termingerecht, sauber und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

25. Stornobedingungen

Bis 24 h vor Mietbeginn kostenfreie Stornierung. Danach wird die vereinbarte Raummiete in voller Höhe fällig.

26. Haftung & Versicherung

Der Mieter haftet für alle von ihm oder seinen Teilnehmenden verursachten Schäden an Einrichtung, Technik und Gebäude. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters.


F Schlussbestimmungen

SEVECON kann diese AGB jederzeit anpassen; die jeweils veröffentlichte Version auf sevecon.ch/agb ist verbindlich.